Allgemeine Geschäftsbedingungen für Linkiverse
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Nummer (1): Betreiber und Vertragspartner für die von Linkiverse selbst angebotenen Leistungen ist:
Daniel Bauer - ELAAX
Am Baunsberg 1
34270 Schauenburg
Deutschland
Nummer (2): Linkiverse ist eine Marke und ein digitales Angebot von Daniel Bauer - ELAAX.
Nummer (3): Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für linkiverse.de, hub.linkiverse.de und alle weiteren Linkiverse-Dienste unter *.linkiverse.de.
Nummer (4): Sie gelten für Besucher, registrierte Benutzer, Fachkräfte, Bewerber, Unternehmen, Organisationen, Anbieter, Auftraggeber und sonstige Nutzer der Plattform.
Nummer (5): Kostenpflichtige Unternehmens-, Anbieter-, Lizenz- und Leadleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern das jeweilige Angebot nicht ausdrücklich auch Verbrauchern angeboten wird.
Nummer (6): Abweichende Bedingungen eines Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Nummer (1): „Benutzer“ ist jede natürliche Person, die ein Benutzerkonto verwendet.
Nummer (2): „Unternehmen“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Unternehmens- oder Organisationsprofil betreibt.
Nummer (3): „Inhalt“ sind insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Profile, Bewertungen, Nachrichten, Stellenangebote, Referenzen, Anfragen und Dokumente.
Nummer (4): „Lead“ ist eine über Linkiverse vermittelte geschäftliche Anfrage oder Kontaktmöglichkeit.
Nummer (5): „Paket“ oder „Lizenz“ ist eine kostenpflichtige oder kostenlose Berechtigung zur Nutzung bestimmter Plattformfunktionen.
§ 3 Gegenstand der Plattform
Nummer (1): Linkiverse stellt eine digitale Plattform für Unternehmensprofile, Personen- und Karriereprofile, Stellenangebote, Bewerbungen, Geschäftsanfragen, Leads, Bewertungen, Kommunikation und berufliche beziehungsweise geschäftliche Kontakte bereit.
Nummer (2): Linkiverse kann Unternehmen und Personen Such-, Filter-, Vergleichs- und Kontaktfunktionen zur Verfügung stellen.
Nummer (3): Linkiverse ist grundsätzlich nicht Partei der Verträge, die Benutzer oder Unternehmen untereinander schließen.
Nummer (4): Linkiverse schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung weder das Zustandekommen eines Arbeits-, Dienstleistungs-, Kauf-, Vermittlungs- noch eines sonstigen Vertrags zwischen Nutzern.
Nummer (5): Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Konto, Paket, der Lizenz, dem Land, der Sprache und dem aktuellen Entwicklungsstand der Plattform.
§ 4 Registrierung
Nummer (1): Die Registrierung ist nur mit richtigen, vollständigen und aktuellen Angaben zulässig.
Nummer (2): Eine selbstständige Registrierung ist grundsätzlich nur volljährigen und geschäftsfähigen Personen gestattet.
Nummer (3): Wer für ein Unternehmen handelt, bestätigt, hierzu ausreichend bevollmächtigt zu sein.
Nummer (4): Pro Person darf grundsätzlich nur ein persönliches Hauptkonto geführt werden. Mehrere Unternehmen und Organisationen können, soweit vorgesehen, mit diesem Konto verwaltet werden.
Nummer (5): Die angegebene E-Mail-Adresse muss erreichbar sein und kann durch einen Bestätigungslink verifiziert werden.
Nummer (6): Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Bereitstellung eines Kontos besteht nicht.
§ 5 Zugangsdaten und Kontosicherheit
Nummer (1): Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Nummer (2): Eine gemeinsame Nutzung persönlicher Konten durch mehrere Personen ist nicht zulässig.
Nummer (3): Verdächtige oder unbefugte Zugriffe sind unverzüglich zu melden.
Nummer (4): Linkiverse kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Mehrfaktor-Authentifizierung, erneute Verifizierung oder Sicherheitsbestätigungen verlangen.
Nummer (5): Handlungen über ein Benutzerkonto werden dem Kontoinhaber zugerechnet, soweit dieser die Nutzung zu vertreten hat.
§ 6 Unternehmens- und Organisationsprofile
Nummer (1): Unternehmensprofile dürfen nur durch vertretungsberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Personen erstellt und verwaltet werden.
Nummer (2): Unternehmensangaben müssen richtig, vollständig und aktuell sein.
Nummer (3): Linkiverse kann Nachweise zur Identität, Vertretungsberechtigung, Anschrift, Registereintragung, Versicherung, Qualifikation oder zu weiteren Profilangaben verlangen.
Nummer (4): Eine Prüfung oder Kennzeichnung eines Profils stellt keine Garantie für Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Vertragserfüllung dar.
Nummer (5): Änderungen an wesentlichen Unternehmensdaten sind unverzüglich im Profil zu aktualisieren.
§ 7 Personen- und Karriereprofile
Nummer (1): Benutzer können ihre beruflichen Erfahrungen, Qualifikationen, Kenntnisse, Referenzen und Arbeitsproben darstellen.
Nummer (2): Sämtliche Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
Nummer (3): Zeugnisse, Zertifikate, Referenzen und Qualifikationsnachweise dürfen nur hochgeladen werden, wenn der Benutzer hierzu berechtigt ist.
Nummer (4): Die Sichtbarkeit des Profils richtet sich nach den vom Benutzer gewählten Einstellungen und den verfügbaren Plattformfunktionen.
§ 8 Nutzerinhalte
Nummer (1): Benutzer bleiben für ihre Inhalte verantwortlich.
Nummer (2): Der Benutzer räumt Linkiverse die für Speicherung, technische Verarbeitung, Darstellung, Vervielfältigung, Formatumwandlung, Indexierung und Auslieferung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Nummer (3): Die Rechtseinräumung ist räumlich auf den Betrieb von Linkiverse und zeitlich auf die Dauer der Bereitstellung des jeweiligen Inhalts beschränkt.
Nummer (4): Linkiverse darf Inhalte technisch an unterschiedliche Geräte, Bildschirmgrößen und Dateiformate anpassen.
Nummer (5): Der Benutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und durch den Inhalt keine Rechte Dritter verletzt.
§ 9 Unzulässige Inhalte und Handlungen
Unzulässig sind insbesondere:
Nummer a): rechtswidrige Inhalte,
Nummer b): unwahre oder irreführende Angaben,
Nummer c): Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen,
Nummer d): Diskriminierung,
Nummer e): Verletzungen von Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Geschäftsgeheimnisrechten,
Nummer f): Schadsoftware und schädliche Dateien,
Nummer g): automatisierte Massenabfragen ohne Erlaubnis,
Nummer h): Umgehung von Zugriffsbeschränkungen,
Nummer i.: Manipulation von Bewertungen,
Nummer i): gefälschte Profile oder Identitäten,
Nummer j): unerlaubte Werbung und Spam,
Nummer k): Verkauf oder Weitergabe von Zugangsdaten,
Nummer l): rechtswidrige oder irreführende Stellenangebote,
Nummer m): missbräuchliche Sammlung oder Weitergabe personenbezogener Daten.
§ 10 Suche und Empfehlungen
Nummer (1): Die Rangfolge bei einer Relevanzsuche wird insbesondere danach bestimmt, wie gut Suchbegriff und Ort mit dem Unternehmensnamen, dem rechtlichen Namen, der Hauptbranche, den weiteren Branchen, den Leistungen, den Suchbegriffen, dem Ort und der Postleitzahl übereinstimmen.
Nummer (2): Relativ am stärksten werden eine sehr genaue Übereinstimmung von Unternehmensname und Postleitzahl, danach Unternehmensname und rechtlicher Name gewichtet. Es folgen Hauptbranche, Leistungen und Postleitzahl, hinterlegte Suchbegriffe, Ort und weitere Branchen. Die konkrete Gewichtung kann innerhalb dieser Reihenfolge angepasst werden, um Suchqualität, Missbrauchsschutz und regionale Relevanz zu verbessern.
Nummer (3): Vom Benutzer gewählte Filter und Sortierungen können die Relevanzreihenfolge ersetzen oder einschränken. Ohne Suchbegriff kann insbesondere die Aktualität maßgeblich sein. Bei der Sortierung nach Bewertung, Name oder Empfehlung gelten die jeweils bezeichneten Kriterien.
Nummer (4): Eine Vergütung verbessert die organische Relevanzbewertung nicht. Gesponserte, empfohlene oder kostenpflichtig hervorgehobene Platzierungen können in einem hierfür vorgesehenen Bereich oder bei einer ausdrücklich gewählten Empfehlungssortierung erscheinen und werden als Werbung, gesponsert oder empfohlen gekennzeichnet.
Nummer (5): Linkiverse behandelt eigene Angebote in der organischen Rangfolge nicht bevorzugt. Sollte künftig eine abweichende Behandlung eigener oder verbundener Angebote stattfinden, wird sie vor ihrer Nutzung transparent beschrieben.
Nummer (6): Benutzer können die Ergebnisse insbesondere durch Suchbegriff, Standort, Branche, Leistung, Öffnungsstatus, Bewertung, Preisspanne und Sortierung beeinflussen. Eine bestimmte Reihenfolge oder Platzierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil einer gebuchten und als solche gekennzeichneten Leistung ist.
Nummer (7): Linkiverse garantiert nicht, dass Suchergebnisse vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
§ 11 Stellenangebote und Bewerbungen
Nummer (1): Unternehmen sind für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Stellenangebote verantwortlich.
Nummer (2): Stellenangebote dürfen keine unzulässigen, diskriminierenden, irreführenden oder nicht bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten enthalten.
Nummer (3): Bewerber sind für die Richtigkeit ihrer Bewerbungsunterlagen verantwortlich.
Nummer (4): Linkiverse stellt die technische Übermittlung und Verwaltung bereit, ist jedoch nicht Arbeitgeber, Personalberater oder Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Nummer (5): Eine erfolgreiche Bewerbung oder Einstellung wird nicht geschuldet.
§ 12 Anfragen und Leads
Nummer (1): Benutzer können über Linkiverse geschäftliche Anfragen erstellen und an Anbieter übermitteln.
Nummer (2): Der Anfragende muss ein tatsächliches und ernsthaftes Interesse an der beschriebenen Leistung haben.
Nummer (3): Anbieter erhalten zunächst möglicherweise nur maskierte oder eingeschränkte Informationen.
Nummer (4): Die Freischaltung vollständiger Kontaktdaten kann kostenpflichtig sein.
Nummer (5): Linkiverse garantiert weder den Abschluss eines Auftrags noch einen bestimmten Auftragswert, eine bestimmte Erfolgswahrscheinlichkeit oder die Zahlungsfähigkeit eines Anfragenden.
Nummer (6): Objektiv unrichtige, nicht erreichbare oder technisch fehlerhafte Kontaktdaten können innerhalb der im jeweiligen Produkt angegebenen Frist gemeldet werden.
Nummer (7): Ergibt die Prüfung, dass eine kostenpflichtige Freischaltung technisch oder inhaltlich unbrauchbar war, kann eine Gutschrift nach den für das Produkt veröffentlichten Regeln erfolgen.
Nummer (8): Eine Gutschrift ist ausgeschlossen, wenn lediglich kein Vertrag zustande kommt oder der Empfänger die Anfrage ablehnt.
§ 13 Nachrichten und Kontaktaufnahme
Nummer (1): Die Kommunikationsfunktionen dürfen ausschließlich für zulässige private, berufliche oder geschäftliche Kommunikation genutzt werden.
Nummer (2): Unerlaubte Werbung, Massenanschreiben, Kettennachrichten, Täuschungen und belästigende Kontaktaufnahmen sind untersagt.
Nummer (3): Benutzer dürfen Kontaktdaten anderer Nutzer nicht ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke verwenden oder weitergeben.
§ 14 Bewertungen
Nummer (1): Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung oder einem nachvollziehbaren geschäftlichen Kontakt beruhen.
Nummer (2): Bewertungen müssen sachlich und wahrheitsgemäß sein.
Nummer (3): Eigenbewertungen, gekaufte Bewertungen, gegenseitig abgesprochene Bewertungen und sonstige Manipulationen sind unzulässig.
Nummer (4): Betroffene können Bewertungen melden und eine Prüfung beantragen.
Nummer (5): Linkiverse kann Nachweise für die zugrunde liegende Erfahrung verlangen.
Nummer (6): Linkiverse kennzeichnet, ob und auf welche Weise die zugrunde liegende Erfahrung verifiziert wurde. Ohne Kennzeichnung als verifiziert wird keine Echtheitsprüfung behauptet.
Nummer (7): Eine Moderation stellt keine inhaltliche Billigung oder Garantie für die Richtigkeit der Bewertung dar.
§ 15 Meldung und Moderation
Nummer (1): Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können kostenlos über https://linkiverse.de/inhalte-melden gemeldet werden.
Nummer (2): Meldungen müssen die genaue elektronische Fundstelle und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Soweit gesetzlich erforderlich, sind Name, E-Mail-Adresse und eine Erklärung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben anzugeben.
Nummer (3): Linkiverse kann Inhalte prüfen, ihre Sichtbarkeit oder Monetarisierung einschränken, vorübergehend sperren, entfernen oder wiederherstellen. Ebenso können Zahlungen, Funktionen oder Konten beschränkt werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Nummer (4): Bei Entscheidungen werden Art, Schwere, Häufigkeit, Kontext und Auswirkungen des Verstoßes, die Zuverlässigkeit einer Meldung sowie die Rechte und berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigt.
Nummer (5): Zur Erkennung und Priorisierung können technische Filter, Sicherheitsregeln, Hash- oder Ähnlichkeitsabgleiche und automatisierte Risikosignale eingesetzt werden. Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen werden, soweit gesetzlich erforderlich, von qualifizierten Personen geprüft und nicht ausschließlich automatisiert getroffen.
Nummer (6): Betroffene Benutzer und meldende Personen erhalten, soweit gesetzlich erforderlich, eine verständliche Begründung der wesentlichen Tatsachen, der angewandten vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage, des möglichen Einsatzes automatisierter Mittel und der verfügbaren Rechtsbehelfe. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn eine Information die Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder die Sicherheit gefährden würde.
Nummer (7): Gegen Moderationsentscheidungen kann innerhalb von sechs Monaten kostenlos über https://linkiverse.de/beschwerde Beschwerde eingelegt werden, soweit der gesetzliche Anwendungsbereich dies verlangt oder Linkiverse das Verfahren freiwillig bereitstellt. Beschwerden werden zeitnah, sorgfältig, diskriminierungsfrei und nicht ausschließlich automatisiert geprüft.
Nummer (8): Soweit gesetzlich anwendbar, bleiben der Zugang zu einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle und der Rechtsweg unberührt.
§ 16 Verträge zwischen Nutzern
Nummer (1): Verträge über Leistungen, Beschäftigung, Waren oder sonstige Geschäfte werden unmittelbar zwischen den beteiligten Nutzern geschlossen.
Nummer (2): Die Parteien sind selbst für Vertragsinhalt, Leistungsbeschreibung, Vergütung, Steuern, Abrechnung, Genehmigungen, Versicherungen und Vertragserfüllung verantwortlich.
Nummer (3): Linkiverse übernimmt keine Vertretungsmacht für einen Nutzer und nimmt keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen eines Nutzers an, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wurde.
§ 17 Kostenlose und kostenpflichtige Leistungen
Nummer (1): Linkiverse kann kostenlose und kostenpflichtige Funktionen anbieten.
Nummer (2): Der Umfang kostenpflichtiger Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Bestellung oder Auftragsbestätigung.
Nummer (3): Pakete und Lizenzen können insbesondere Profilfunktionen, Suchbegriffe, Sichtbarkeit, Stellenangebote, Leads, Nachrichtenkontingente, Werbeplätze oder weitere Funktionen umfassen.
Nummer (4): Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der vereinbarten Laufzeit, soweit in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Nummer (5): Eine Übertragung von Lizenzen oder Kontingenten auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
§ 18 Vertragsschluss
Nummer (1): Die Darstellung kostenpflichtiger Leistungen stellt grundsätzlich noch kein bindendes Angebot dar.
Nummer (2): Der Nutzer gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot ab.
Nummer (3): Vor Abschluss der Bestellung werden Leistungsumfang, Preis, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen angezeigt.
Nummer (4): Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung, Freischaltung der Leistung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
Nummer (5): Eingangsbestätigungen stellen noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet sind.
§ 19 Preise und Zahlung
Nummer (1): Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise.
Nummer (2): Preise für Unternehmer werden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben ist.
Nummer (3): Preise für Verbraucher werden einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt.
Nummer (4): Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
Nummer (5): Rechnungen können elektronisch bereitgestellt und versendet werden.
Nummer (6): Zahlungen sind zu dem auf der Rechnung oder im Bestellprozess genannten Zeitpunkt fällig.
Nummer (7): Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Nummer (8): Linkiverse kann kostenpflichtige Funktionen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen einschränken.
§ 20 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Nummer (1): Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und Bestellung.
Nummer (2): Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies vor Vertragsschluss eindeutig vereinbart und angezeigt wurde.
Nummer (3): Kündigungen können über die dafür vorgesehene Kontofunktion oder in Textform erklärt werden.
Nummer (4): Eine Kündigung beendet die kostenpflichtige Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt. Das Benutzerkonto bleibt bestehen, sofern es nicht ebenfalls gekündigt oder gelöscht wird.
Nummer (5): Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher
Nummer (1): Soweit eine kostenpflichtige Leistung ausdrücklich Verbrauchern angeboten wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Nummer (2): Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird die dafür erforderliche ausdrückliche Erklärung gesondert eingeholt.
Nummer (3): Für Leistungen, die ausschließlich Unternehmern angeboten werden, besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht.
§ 22 Verfügbarkeit und Wartung
Nummer (1): Linkiverse bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und einen sicheren Betrieb.
Nummer (2): Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Nummer (3): Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder notwendige Schutzmaßnahmen können zu Einschränkungen führen.
Nummer (4): Geplante wesentliche Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.
§ 23 Sperrung und Kündigung von Konten
Nummer (1): Linkiverse kann Inhalte oder Konten vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß, eine Gefährdung oder einen Missbrauch bestehen.
Nummer (2): Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Konto dauerhaft gesperrt oder gekündigt werden.
Nummer (3): Soweit angemessen, erhält der Benutzer zuvor eine Warnung und Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nummer (4): Eine sofortige Maßnahme ist insbesondere zulässig bei:
Nummer a): Straftaten,
Nummer b): erheblichen Sicherheitsrisiken,
Nummer c): Identitätstäuschung,
Nummer d): Schadsoftware,
Nummer e): schwerwiegenden Rechtsverletzungen,
Nummer f): Gefährdung anderer Benutzer,
Nummer g): wiederholter Umgehung vorheriger Maßnahmen.
Nummer (5): Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
Nummer (6): Eine Einschränkung, Sperrung oder Kündigung wird begründet und auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt, soweit keine gesetzliche Ausnahme, Sicherheitsgefährdung oder missbräuchliche Wiederholungsverletzung entgegensteht.
Nummer (7): Gegenüber gewerblichen Nutzern wird eine vollständige Beendigung grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher begründet angekündigt, soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 anwendbar ist. Die dort vorgesehenen Ausnahmen, insbesondere bei zwingenden gesetzlichen Gründen, dringenden Sicherheitsrisiken oder wiederholten Verstößen, bleiben unberührt.
Nummer (8): Ein gesetzlich oder freiwillig eröffnetes internes Beschwerdeverfahren ist über https://linkiverse.de/beschwerde erreichbar.
§ 24 Änderungen der Plattform
Nummer (1): Linkiverse darf die Plattform technisch und funktional weiterentwickeln.
Nummer (2): Änderungen dürfen die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht ohne sachlichen Grund wesentlich beeinträchtigen.
Nummer (3): Sachliche Gründe können insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheit, Missbrauchsabwehr, gesetzliche Anforderungen, veränderte Schnittstellen oder die Einstellung nicht mehr wirtschaftlich betreibbarer Nebenfunktionen sein.
Nummer (4): Wesentliche Änderungen kostenpflichtiger Leistungen werden rechtzeitig angekündigt. Für digitale Produkte gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Aktualisierungs- und Änderungsrechte; zwingende Gewährleistungs-, Minderungs-, Beendigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 25 Änderungen der AGB
Nummer (1): Änderungen dieser AGB erfolgen als neue, versionierte Fassung.
Nummer (2): Bereits veröffentlichte Fassungen werden nicht überschrieben.
Nummer (3): Redaktionelle Änderungen können ohne erneute Zustimmung veröffentlicht werden.
Nummer (4): Wesentliche Änderungen bestehender Vertragsbedingungen werden den betroffenen Nutzern in Textform mitgeteilt. Gegenüber gewerblichen Nutzern beträgt die Ankündigungsfrist bei Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2019/1150 grundsätzlich mindestens 15 Tage; sie wird angemessen verlängert, wenn technische oder geschäftliche Anpassungen mehr Zeit benötigen.
Nummer (5): Ist eine erneute Zustimmung erforderlich, wird diese ausdrücklich eingeholt.
Nummer (6): Eine Ablehnung kann zur Fortführung des Vertrags nach der bisherigen Fassung, zur ordentlichen Beendigung oder zu einer Einschränkung betroffener neuer Funktionen führen. Maßgeblich sind Inhalt, Rechtsgrund und Auswirkung der Änderung.
Nummer (7): Änderungen gelten nicht rückwirkend, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Ankündigungsfrist darf insbesondere entfallen, wenn eine zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgabe dies erfordert oder eine unvorhersehbare und unmittelbar drohende Gefahr für den Dienst, Nutzer oder Dritte abgewehrt werden muss.
§ 26 Rechte an Linkiverse
Nummer (1): Software, Gestaltung, Datenbankstruktur, Marken, Logos, Texte und sonstige eigene Inhalte von Linkiverse sind rechtlich geschützt.
Nummer (2): Eine Nutzung außerhalb der vorgesehenen Plattformfunktionen ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Nummer (3): Automatisiertes Auslesen, Kopieren, Spiegeln oder Veröffentlichen wesentlicher Plattform- oder Datenbankbestandteile ist untersagt, soweit keine ausdrückliche Erlaubnis besteht.
§ 27 Datenschutz
Nummer (1): Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Nummer (2): AGB-Akzeptanzen, Datenschutz-Kenntnisnahmen, Einwilligungen und weitere rechtlich relevante Erklärungen können versioniert und revisionssicher protokolliert werden.
Nummer (3): Freiwillige Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 28 Haftung von Linkiverse
Nummer (1): Linkiverse haftet unbeschränkt:
Nummer a): bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
Nummer b): bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
Nummer c): nach dem Produkthaftungsgesetz,
Nummer d): bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
Nummer e): soweit eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.
Nummer (2): Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Nummer (3): Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Nummer (4): Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Nummer (5): Linkiverse haftet nicht für die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern und nicht für die Richtigkeit fremder Inhalte, soweit keine eigene Verantwortlichkeit besteht.
Nummer (6): Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten.
§ 29 Freistellung durch Unternehmer
Nummer (1): Unternehmer stellen Linkiverse von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen oder vertragswidrigen Inhalten oder Handlungen des Unternehmers entstehen.
Nummer (2): Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Nummer (3): Dies gilt nicht, soweit der Unternehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Nummer (4): Linkiverse informiert den Unternehmer über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung.
§ 30 Daten nach Vertragsende
Nummer (1): Während der Vertragsdauer können Benutzer die von ihnen bereitgestellten Konto-, Profil-, Unternehmens-, Inhalts-, Kommunikations- und Nachweisdaten im Rahmen der angebotenen Rollen, Berechtigungen und Exportfunktionen einsehen oder abrufen. Daten anderer Nutzer sind nur zugänglich, soweit diese sie freigegeben haben oder der jeweilige Plattformvorgang dies vorsieht.
Nummer (2): Interne Sicherheitsmerkmale, Missbrauchssignale, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten Dritter und ausschließlich aggregierte Analyseinformationen werden nicht bereitgestellt, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.
Nummer (3): Nach Vertragsende kann der Benutzer seine bereitgestellten Daten innerhalb der im Konto ausgewiesenen Exportfrist exportieren. Danach besteht kein technischer oder vertraglicher Zugriff mehr, soweit keine gesetzliche Pflicht oder individuelle Vereinbarung etwas anderes verlangt.
Nummer (4): Nach Ablauf der Frist können Daten gelöscht, anonymisiert oder für gesetzliche Aufbewahrungszwecke gesperrt werden. Öffentliche Inhalte werden entfernt oder anonymisiert, soweit kein zulässiger Grund für eine weitere Verarbeitung besteht.
Nummer (5): Linkiverse vertreibt die Angebote gewerblicher Nutzer nicht ohne deren Beauftragung über zusätzliche Vertriebskanäle. Werden künftig zusätzliche Kanäle angeboten, werden Umfang, Datenzugriff und Bedingungen vor ihrer Aktivierung beschrieben.
§ 31 Anwendbares Recht
Nummer (1): Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Nummer (2): Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
§ 32 Gerichtsstand
Nummer (1): Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
Nummer (2): Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 33 Verbraucherstreitbeilegung
Daniel Bauer - ELAAX ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 34 Schlussbestimmungen
Nummer (1): Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Nummer (2): Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.