Berufliche Orientierung
- Selbst gewählte Berufsziele
- Freigegebene Tätigkeitsfelder
- Optionale Verfügbarkeitsangaben
Geplante Personensuche
Ein Unternehmen veröffentlicht geschäftliche Informationen, um Leistungen und Kontaktwege sichtbar zu machen. Bei einem privaten Personenprofil geht es dagegen um persönliche Angaben, berufliche Interessen und möglicherweise Teile des Lebenslaufs. Deshalb darf Auffindbarkeit niemals aus einem vorhandenen Konto, einem Beschäftigungsverhältnis oder internen Daten abgeleitet werden.
Die geplante Personensuche folgt dem Grundsatz der Selbstbestimmung. Eine Person entscheidet aktiv über Teilnahme, sichtbare Felder, regionale Einordnung und Kontaktmöglichkeit. Unternehmen erhalten keine Hintertür zu internen Datensätzen. Diese klare Grenze ist nicht nur Datenschutzanforderung, sondern ein wesentlicher Teil eines fairen Recruiting-Erlebnisses.

Die Privatperson aktiviert die öffentliche Sichtbarkeit bewusst und erhält verständliche Informationen über Zweck, Umfang und Widerruf.
Nur vorgesehene Kompetenzen, Interessen, Regionen und Profilangaben gelangen in die öffentliche Projektion.
Filter arbeiten ausschließlich mit veröffentlichten Angaben und dürfen keine internen oder zurückgezogenen Daten ergänzen.
Die Person behält Kontrolle über Erreichbarkeit und kann ihre Veröffentlichung oder Kontaktoption später ändern beziehungsweise widerrufen.
Freigegebene berufliche Interessen, Kompetenzen und Regionen können helfen, einen sachlich passenden Erstkontakt vorzubereiten. Der Nutzen liegt nicht in möglichst vielen Personendaten, sondern in nachvollziehbaren Kriterien und einer klaren Gesprächsgrundlage.
Das öffentliche Profil ersetzt weder Bewerbung noch Eignungsprüfung. Es ist ein freiwilliger Einstieg in eine mögliche berufliche Kommunikation.
Die Person bestimmt, ob sie überhaupt erscheint und welche Informationen für Unternehmen sichtbar sind. Diese Entscheidung muss verständlich, änderbar und widerrufbar bleiben. Ein deaktiviertes Profil darf weder über Cache noch Suche weiter auffindbar sein.
So wird Datenschutz nicht zu einem nachträglichen Hinweis, sondern zum zentralen Produktvertrag.
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